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Naddys kleine Welt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naddys kleine Welt – Nadine Schwingler
Wasserscheide 9
53902 Bad Münstereifel-Esch
E-Mail: info@naddys-kleine-welt.de
Website: https://www.naddys-kleine-welt.de

Version 3.0 – Arbeitsfassung vom 30. Oktober 2026
Noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Insbesondere Widerrufsrecht, Haftung, rechtliche Einordnung individuell erstellter Stickdateien und Anbieterangaben bedürfen abschließender Prüfung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Naddys kleine Welt, Inhaberin Nadine Schwingler (nachfolgend „Anbieterin“), und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Dazu können insbesondere Firmen und Vereine gehören; die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Kunden und Vertragszweck.

(3) Diese AGB gelten für Stickereien, Textildruck, die Veredelung kundeneigener Textilien, personalisierte Produkte, die Digitalisierung von Stickmotiven und die Bereitstellung digitaler Stickdateien.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Kunden können über das Kontaktformular der Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich unverbindliche Anfragen stellen. Das Kontaktformular dient ausschließlich der Anfrage und nicht der verbindlichen Bestellung.

(2) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags.

(3) Die Anbieterin unterbreitet auf Grundlage der Anfrage ein individuelles, grundsätzlich unverbindliches Angebot mit Angaben zum Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls zur voraussichtlichen Fertigstellungszeit. Ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot bleibt davon unberührt.

(4) Die Zustimmung des Kunden zum vorgeschlagenen Auftrag stellt grundsätzlich dessen verbindliche Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin den Auftrag ausdrücklich bestätigt, in der Regel in Textform, beispielsweise per E-Mail. Gesetzliche Vorschriften zum Vertragsschluss und individuelle Abreden bleiben unberührt.

(5) Änderungen oder Ergänzungen eines bereits vereinbarten Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise und Vergütungen werden individuell vereinbart und Verbrauchern als Gesamtpreise mitgeteilt. Gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.

(2) Die Anbieterin wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(3) Je nach Vereinbarung stehen Banküberweisung, Barzahlung bei Abholung, PayPal oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.

(4) Die Anbieterin kann eine Anzahlung, vollständige Vorauszahlung oder Zahlung nach Fertigstellung beziehungsweise Übergabe vereinbaren. Höhe, Zahlungsweise und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss festgelegt.

(5) Die Digitalisierung von Logos, Schriftzügen und sonstigen Motiven zur Erstellung digitaler Stickdateien ist eine eigenständige, grundsätzlich kostenpflichtige Leistung, soweit sie gesondert beauftragt oder vergütet wird.

(6) Bei einem späteren Stickauftrag können Digitalisierungskosten nach gesonderter Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet werden. Ein automatischer Anspruch besteht nicht.

(7) Die Vergütung einer wirksam beauftragten Digitalisierung ist grundsätzlich unabhängig von einem späteren Stickauftrag geschuldet. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und sonstige Kundenrechte bleiben unberührt.

(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Individuelle Gestaltung, Motivvorschau und Freigabe

(1) Individuelle Stickerei- und Textildruckprodukte werden nach den vereinbarten Vorgaben hergestellt.

(2) Vor der endgültigen Herstellung erhält der Kunde eine Motiv- beziehungsweise Produktvorschau über einen vereinbarten Kommunikationsweg.

(3) Der Kunde wird gebeten, insbesondere Schreibweise, Farben, Größe, Positionierung und weitere vereinbarte Gestaltungsmerkmale zu prüfen.

(4) Für jeden individuell gestalteten Stickerei- oder Textildruckauftrag, auch bei einfachen Namen oder Schriftzügen, ist vor Beginn der endgültigen Produktion eine ausdrückliche Freigabe in Textform erforderlich, beispielsweise per E-Mail. Eine ausschließlich mündliche Freigabe genügt nicht.

(5) Bei digitalisierten Stickmotiven kann eine Teststickerei zur technischen Überprüfung erfolgen. Ob sie durchgeführt wird und ob zusätzliche Kosten entstehen, wird individuell vereinbart. Wird sie zur Freigabe vorgelegt, beginnt die endgültige Produktion grundsätzlich erst nach Freigabe.

(6) Nachträgliche Änderungswünsche können Mehrkosten und Verzögerungen verursachen. Etwaige Mehrkosten werden vor ihrer Entstehung vereinbart.

(7) Geringfügige technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen zwischen Vorschau und fertigem Produkt können auftreten, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und gesetzliche Rechte nicht beeinträchtigen.

(8) Die gestalterische Freigabe ersetzt keinen erforderlichen Berechtigungsnachweis für geschützte Motive gemäß § 7.

(9) Die Freigabe schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus und bedeutet keinen Verzicht auf ein bestehendes Widerrufsrecht.

§ 5 Kundeneigene Textilien und Materialien

(1) Die Anbieterin verarbeitet sowohl selbst bereitgestellte als auch kundeneigene Textilien und Materialien.

(2) Kundeneigene Materialien werden vor der Bearbeitung im Rahmen einer gewöhnlichen fachlichen Sichtprüfung auf erkennbare Besonderheiten und Risiken geprüft. Eine umfassende technische Materialprüfung ist damit nicht verbunden.

(3) Der Kunde wird gebeten, bekannte Materialbesonderheiten, Beschichtungen, Vorschäden und Pflegeanforderungen vor Auftragserteilung mitzuteilen.

(4) Über erkennbare besondere Verarbeitungsrisiken informiert die Anbieterin den Kunden vor Beginn der Bearbeitung. Soll die Bearbeitung trotz dieser Risiken erfolgen, werden die Risikoaufklärung und die Entscheidung des Kunden in Textform dokumentiert.

(5) Die Anbieterin kann die Annahme ungeeigneter oder besonders riskanter Materialien vor Vertragsschluss ablehnen. Bei bereits geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten.

(6) Materialbedingte Veränderungen, die bei fachgerechter Bearbeitung typisch und unvermeidbar sind, werden bei der Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit berücksichtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(7) Für Schäden an kundeneigenen Textilien und Materialien gelten die gesetzlichen Vorschriften und § 11. Eine pauschale Haftungsfreistellung erfolgt nicht.

(8) Kundeneigene Textilien und Materialien bleiben im Eigentum ihres jeweiligen Eigentümers.

§ 6 Digitalisierung von Stickmotiven und Nutzungsrechte

(1) Die Anbieterin bietet die Digitalisierung geeigneter Motive zur Erstellung maschinenlesbarer Stickdateien an. Die Digitalisierung ist grundsätzlich kostenpflichtig, soweit sie gesondert beauftragt oder vergütet wird.

(2) Die Digitalisierung kann im Rahmen eines Stickauftrags oder unabhängig davon erfolgen. Die individuelle Erstellung und anschließende elektronische Überlassung einer Stickdatei können als einheitliche Gesamtleistung vereinbart werden.

(3) Leistungsumfang, Motivgröße, Dateiformat, technische Anforderungen, Nutzungsrechte und Vergütung werden vor Vertragsschluss vereinbart.

(4) Die Digitalisierung erfolgt anhand der Kundenvorlage oder einer gesondert vereinbarten Gestaltung.

(5) Bei einem reinen Stickauftrag ist die Herausgabe der zur Produktion verwendeten Stickdatei nicht automatisch geschuldet, auch wenn Digitalisierungskosten gesondert berechnet werden. Die Überlassung der Datei erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung.

(6) Bei gesondert beauftragter Überlassung wird die fertige Datei nach Maßgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen im vereinbarten Format elektronisch, beispielsweise per E-Mail, bereitgestellt.

(7) Bei einer individuell beauftragten Digitalisierung einschließlich Dateiüberlassung ist eine Korrekturrunde der Motivvorschau im Preis enthalten. Sie umfasst die gebündelte Mitteilung und Bearbeitung von Änderungswünschen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

(8) Weitere Korrekturrunden, wesentliche Motivänderungen oder zusätzliche Leistungen können nur nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(9) Die endgültige Fertigstellung beziehungsweise Freigabe zur Bereitstellung erfolgt nach der erforderlichen Motivfreigabe gemäß § 4, soweit für den konkreten Auftrag vereinbart.

(10) Soweit die Anbieterin über die entsprechenden Rechte verfügen darf, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung für die ausdrücklich überlassene Stickdatei ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private und gewerbliche Zwecke im vereinbarten Umfang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(11) Der Kunde darf die Datei zur Herstellung eigener Stickereien nutzen und die damit hergestellten Produkte gewerblich vertreiben, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

(12) Die Weitergabe der Datei an externe Produktionsdienstleister ist zulässig, soweit diese ausschließlich im Auftrag und für Zwecke des Kunden produzieren. Der Kunde hat den Dienstleister entsprechend zu verpflichten.

(13) Ohne gesonderte Erlaubnis ist die eigenständige Weiterveräußerung, öffentliche Bereitstellung oder Weiterlizenzierung der digitalen Datei sowie der Vertrieb bearbeiteter Dateiversionen nicht gestattet, soweit die Anbieterin entsprechende Rechte wirksam einräumen beziehungsweise vorbehalten kann. Technisch notwendige Anpassungen für die erlaubte Auftragsproduktion bleiben zulässig.

(14) Rechte Dritter an Vorlagen, Marken und sonstigen Motiven bleiben unberührt. Die Anbieterin kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als ihr selbst zustehen.

(15) Die gesetzlichen Mängel- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Die Speicherung von Kundenmotiven für spätere Nachbestellungen richtet sich nach gesonderten datenschutzrechtlichen Regelungen und gegebenenfalls einer freiwilligen Einwilligung; daraus folgt kein Anspruch auf Herausgabe der Produktionsdatei.

§ 7 Kundenvorlagen, Markenrechte und Urheberrechte

(1) Stellt der Kunde Logos, Marken, Bilder, Schriftzüge, Wappen oder sonstige Motive zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, zur vereinbarten Nutzung berechtigt zu sein.

(2) Bei Motiven, an denen Rechte Dritter bestehen, muss der Kunde vor Beginn der Bearbeitung eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Rechteinhabers oder einen geeigneten schriftlichen Nachweis seiner bestehenden Nutzungsberechtigung vorlegen. Dies gilt insbesondere für Firmenlogos, Vereinswappen, Marken und andere erkennbar geschützte Motive.

(3) Die Berechtigung muss die konkret beauftragte Nutzung umfassen, gegebenenfalls Digitalisierung, Vervielfältigung, Bestickung, Bedruckung und gewerbliche Verwendung.

(4) Die Anbieterin kann bei Zweifeln zusätzliche Nachweise verlangen und die Bearbeitung bis zur Klärung zurückstellen. Vor Vertragsschluss kann sie den Auftrag ablehnen. Bei bereits geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rechte.

(5) Die Vorlage eines Nachweises entbindet die Anbieterin nicht von eigenen gesetzlichen Verpflichtungen.

(6) Werden wegen einer vom Kunden bereitgestellten rechtsverletzenden Vorlage Ansprüche Dritter geltend gemacht, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat, kann die Anbieterin Ersatz der erforderlichen Schäden und angemessenen Rechtsverteidigungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

(7) Die Anbieterin kann Aufträge mit rechtswidrigen Inhalten vor Vertragsschluss ablehnen. Bei bereits geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rechte.

(8) Die Rechte an Kundenvorlagen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde gestattet der Anbieterin die Nutzung im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang, soweit er hierzu berechtigt ist.

§ 8 Fertigstellung, Versand und Abholung

(1) Fertigstellungs- und Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als solche festgelegt.

(2) Die Fertigstellungszeit hängt insbesondere von Art und Umfang des Auftrags, Materialverfügbarkeit und erforderlichen Motivfreigaben ab. Der Zeitpunkt der Freigabe wird bei der Terminplanung berücksichtigt.

(3) Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung durch Versand oder persönliche Abholung.

(4) Versandkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(5) Bei einem Verbrauchsgüterkauf richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei von der Anbieterin organisiertem Versand geht das Versandrisiko grundsätzlich nicht bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Verbraucher über.

(6) Bei Abholung informiert die Anbieterin den Kunden über die Fertigstellung. Die Abholung erfolgt nach Terminabsprache.

(7) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann die Anbieterin den Kunden erinnern und einen weiteren Termin anbieten. Bei weiterhin ausbleibender Abholung kann sie erneut zur Abholung auffordern. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Annahmeverzug, bleiben unberührt. Pauschale Lagergebühren werden nicht automatisch berechnet.

(8) Über absehbare Verzögerungen informiert die Anbieterin nach Möglichkeit zeitnah. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss vorliegt oder das Widerrufsrecht nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erloschen ist.

(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

(3) Hierzu können individuell angefertigte oder personalisierte Stickerei- und Textildruckprodukte gehören, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Darüber informiert die Anbieterin vor Vertragsschluss.

(4) Bei der Bearbeitung kundeneigener Textilien ohne Lieferung einer neuen Ware führt die individuelle Gestaltung nicht automatisch zu einem Ausschluss des Widerrufsrechts. Die gesetzliche Regelung richtet sich nach der Einordnung des konkreten Vertrags.

(5) Auch bei gesonderter Digitalisierung eines Motivs und anschließender elektronischer Überlassung der Datei als einheitlicher Gesamtleistung richtet sich das Widerrufsrecht nach der rechtlichen Einordnung des konkreten Vertrags.

(6) Bei Verträgen über die entgeltliche Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht bei Beginn der Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dazu gehören, soweit gesetzlich erforderlich, die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum Beginn vor Fristablauf, seine Kenntnisbestätigung über den Rechtsverlust und die erforderliche Vertragsbestätigung.

(7) Die Anbieterin kann nach Vertragsschluss, Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen und erforderlicher Motivfreigabe möglichst zeitnah mit der Leistung beginnen. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, werden erforderliche Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert eingeholt und dokumentiert.

(8) Ein möglicher Wertersatz und ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(9) Eine Motivfreigabe, Auftragsbestätigung oder Zahlung stellt für sich genommen keinen Verzicht auf ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht dar.

(10) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher rechtzeitig die erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlich vorgesehenen Informationen.

(11) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Für gelieferte Waren, erbrachte Leistungen und bereitgestellte digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften.

(2) Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Art und Umfang richten sich nach der rechtlichen Einordnung des Vertrags.

(3) Eine Freigabe von Motivvorschau oder Teststickerei schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.

(4) Vereinbarte Schreibweisen, Motivgrößen, Farben, Positionierungen und andere Gestaltungsmerkmale werden bei der Beurteilung der Beschaffenheit berücksichtigt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Bei kundeneigenen Textilien gelten die gesetzlichen Mängelrechte sowie § 5. Eine Risikoaufklärung schließt gesetzliche Ansprüche nicht pauschal aus.

(6) Bei Stickdateien richtet sich die Mängelhaftung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und insbesondere nach den vereinbarten Dateiformaten und technischen Eigenschaften.

(7) Die in § 6 enthaltene Korrekturrunde begrenzt nicht die gesetzlichen Ansprüche auf Mängelbeseitigung.

(8) Pflegehinweise und Materialeigenschaften sind bei Verwendung und Reinigung zu beachten. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(9) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen. Eine bestimmte Meldefrist ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte.

(10) Zur ersten Einschätzung bittet die Anbieterin nach Möglichkeit um eine Beschreibung und aussagekräftige Fotos. Die Übersendung von Fotos ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Mängelrechte.

(11) Soweit nötig, kann eine Untersuchung des Produkts erforderlich sein. Die Vorgehensweise wird abgestimmt; gesetzliche Regelungen zur Nacherfüllung und Kostentragung bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet sie unbeschränkt, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten ermöglichen erst die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Für Schäden an kundeneigenen Textilien gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und § 5. Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(6) Besonders wertvolle, empfindliche oder schwer ersetzbare Kundentextilien werden vor einer möglichen Auftragsannahme im Rahmen einer gewöhnlichen Sichtprüfung individuell beurteilt. Über erkennbare besondere Risiken informiert die Anbieterin den Kunden.

(7) Die Anbieterin kann die Bearbeitung solcher Textilien vor Vertragsschluss ablehnen. Bei bereits geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten.

(8) Eine Risikoaufklärung und die Zustimmung des Kunden zur Bearbeitung führen nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss.

(9) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen übernommener Garantien, bleibt unberührt.

(10) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Übergabe

(1) Von der Anbieterin gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises ihr Eigentum.

(2) Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich ausschließlich auf von der Anbieterin gelieferte und verkaufte Waren.

(3) Kundeneigene Textilien und Gegenstände bleiben Eigentum ihres jeweiligen Eigentümers. Durch die Übergabe zur Bearbeitung erwirbt die Anbieterin daran kein Eigentum.

(4) Die Übergabe beziehungsweise der Versand fertiggestellter Produkte erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(5) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere Rechnungskauf nach Übergabe, sind möglich. Es gilt § 3.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Zurückbehaltungsrechte, bleiben unberührt.

(7) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und etwaige gesetzliche Pfandrechte der Anbieterin bleiben unberührt.

(8) Nutzungsrechte an digitalen Stickdateien richten sich nach § 6; ein Eigentumsvorbehalt an körperlichen Waren findet auf rein elektronische Dateien keine Anwendung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften maßgeblich sind.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.